GESCHICHTE |
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509 - 501 V. CHR.
1 - 49 N. CHR. |
Index
Die fasti consulares genannten Listen der beiden in einem Jahr amtierenden Consuln waren das Grundgerüst der römischen Geschichtsschreibung. Die Aufstellung und Führung der Konsularlisten im Sinne eines Jahresverzeichnis war seit frühester Zeit Aufgabe der Priester gewesen. Sie wurden über tausend Jahre lang grösstenteils lückenlos geführt und stellen ein wichtiges Datierungshilfsmittel der modernen Archäologie dar. 19 v.Chr. liess Augustus am Forum Romanum einen Triumphbogen errichten, an dem die Listen der Consuln und der Triumphe seit Anbeginn Roms angebracht waren. Eine eigene Kommission versuchte dabei Fehler in den Listen zu korrigieren. Bereits damals kamen bei gewissen historischen Ereignissen Zweifel auf, denn Cicero und Livius beklagten sich über zu viele Konsulate und fiktive Triumphe. Auch ist zu berücksichtigen, dass politisch aktive Familien der mittleren und späten Republik versuchten ihre Ahnenreihen weiter zurückreichen zu lassen, als dies aufgrund der vorhandenen Dokumente der Fall war. Erleichtert wurde diese Vorgehensweise durch Überlieferungsfehler - vor allem wenn sich bei einem Namen kein cognomen (Sippenname) überliefert hat. In diesem Fall erfolgte ab und zu eine "fiktive" Hinzunahme eines Sippennamens von Familien aus späterer Zeit. Die meisten Fragmente der augusteischen Liste wurden 1546/47 aufgefunden, Stück für Stück zusammengesetzt und schliesslich 1586 im Konservatorenpalast auf dem Capitol angebracht. Deshalb werden sie auch fasti Capitolini genannt. Im folgenden sind die offiziellen Consuln eingetragen und falls bekannt auch die nachgewählten Konsuln. In der hohen Kaiserzeit bürgerte sich dieser Suffektkonsulat als regelrechte Institution ein. Hierbei handelte es sich um Ehrenkonsulate, die in ihrer Bedeutung jedoch hinter jenen der beiden offiziellen Stellen lagen. Eine praktische Bedeutung hatten sie lediglich im Rahmen der politischen Karrieren. Der Zeitraum der Konsulate umfasst 1050 Jahre von 509 v.Chr., dem ersten Jahr der Republik, bis 541 n.Chr., als in Ostrom zum letzten Mal ein Consul gewählt wurde. Sieben Jahre zuvor und 58 Jahre nach dem Ende des Weströmischen Reiches war ein letzter Consul in Rom in sein Amt berufen worden. Ebenfalls aufgenommen in die Listen wurden die Amtszeiten aller anderen hohen politisch-militärischen Amtsträger, insofern sie die Consuln ersetzten. Dies waren neben den Dictatoren und den Decemvirn vor allem die konsularischen Militärtribunen der Jahre 444 bis 367 v.Chr. Die Konsulatsangaben der Republik unterliegen einem gewissen Schema. Die Namen wurden um den Vornamen des Vaters und wenn möglich auch des Grossvaters ergänzt. Im Folgenden bedeuten deshalb f. = filius (Sohn), n. = nepos (Enkel) sowie - = Name unbekannt bzw. nicht überliefert. Daraus folgt etwa: C.f.C.n. = Sohn des Gaius und Enkel des Gaius (dass Vater, Sohn und Grossvater den gleichen Namen trugen war eine typisch römische Erscheinung) |
Lucius
Iunius Brutus war der erste Konsul von Rom |
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Anmerkung: Da ich mich seinerzeit (2000) aus mannigfaltigen und manchmal widersprechenden Quellen aus dem Internet bedient habe, kann ich eine fehlerfreie Widergabe des letzten Standes der Forschung nicht garantieren. Einiges wurde im Laufe der Jahre verbessert, doch falls sie als Leser einen Fehler entdecken, bitte ich ihn mir umgehend mitzuteilen! |
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