MILITÄR |
|||
SEEPERSONAL |
Die
Mannschaften auf Kriegsschiffen
Das Seepersonal bei den Griechen Seit ältester Zeit rekrutierte man die Seeleute aus den in der Fischerei erprobten Küstenbewohnern. Die Marineinfanterie hingegen wurde im gleichen Masse wie die Hopliten an Land von den vermögenden Bürgern der Städte gestellt. Im Kampf von Schiff zu Schiff konnte sich jeder Soldat persönlich auszeichnen. Mit der Entwicklung der Triere und einer verbesserten Seekriegstaktik ging das Kommando über ein Schiff vom Soldatenführer zu einem eigenen Kapitän über, der als trierarchos (Trierenführer) bezeichnet wurde. Nur wenige Schiffe im Dienste Athens - wohl anderen Ranges - wurden von einem navarchos (Schiffsführer) befehligt. Die Rojer rekrutierte man in Athen nun hauptsächlich aus der thetes - der vierten und damit ärmsten Vermögensklasse der Bürger. Neben den Kapitänen gab es nun auch andere Spezialisten an Bord. Dem kybernetes (Steuermann) oblag die Navigation, der proreos (vorderer Steuermann) beobachtete das Fahrtwasser, die Strömung und achtete auf Klippen. Zu seinen Aufgaben zählte aber auch die Instandhaltung und Verwahrung aller für den Schiffsbetrieb notwendigen Utensilien. Der keleustes (Rudermeister) kommandierte die Rojer und sorgte für deren Training. Ihm zur Seite standen für jedes Bord ein toicharchos (Plankenmeister). Um die Ruderleistung zu optimieren wurde für den Takt ein trieraules (Schiffspfeiffer) beschäftigt. Um die Segel zu handhaben, das Steuer zu bedienen und den Ausguck zu bemannen verfügte eine typische Triere über acht bis zehn nautai (Seeleute). Organisation der Rojer und Auszahlung deren Soldes übernahm schliesslich ein pentekontarchos (Anführer von 50 Rojern). Die grosse Mannschaftsmasse auf Kriegsschiffen der Antike bestand jedoch stets aus den Rojern. Den Bordkampf übernahmen die epibatai (Seesoldaten). Ihre Zahl war verhältnismässig gering (in der Schlacht von Salamis 18 Hopliten per Triere; später noch weniger) und stieg erst in der Zeit der Diadochenreiche mit ihren grossen Polyeren wieder an. In römischer Zeit wurde die Marineinfanterie vom Heer gestellt und seit der hohen Kaiserzeit gab es keine strenge Trennung mehr zwischen Matrosen, Rojern und Seesoldaten. Im Notfall zog man stets Landtruppen zum Flottendienst heran. Das Seepersonal bei den Römern Ähnlich dem Landheer war auch die römische Flotte ein stark differenzierter Truppenkörper. Leider hat sich keine über Allgemeines hinausreichende Beschreibung - insbesondere bei den Mannschaften - erhalten. Dass man sich dennoch ein einigermassen verlässliches Bild von der grössten Marine der Antike machen kann liegt neben vielen verstreuten Einzelzitaten und -funden an der strikten Orientierung am griechischen Flottenwesen. Ähnlich der heutigen Flotten war auch damals die Spezialisierung einzelner Dienstgrade vorherrschend, wenn auch vieles einfach vom Landheer übernommen worden war. Zusammen mit den griechischen Erbe entstand eine Teilstreitmacht, die ihren Vergleich mit dem stehenden Heer der Kaiserzeit nicht zu scheuen brauchte. Die Besatzungen bestand stets aus freien Bürgern, da auch der Marinedienst ein Kriegsdienst war. Daher gab es römischen Kriegsschiffen keine Sklaven - sie waren statusbedingt nicht dienstfähig. Selbst in Notzeiten rekrutierte Sklaven liess man zuerst frei, ehe sie die erste Planke betraten. In republikanischer Zeit kam es selten vor, dass diese erst nach dem Einsatz freigelassen wurden. Alleine bei den kaiserlichen Jachten - die nicht von der Marine, sondern von eigenem Personal bemannt wurden - ist eine Verwendung von Sklaven aus dem kaiserlichen Haushalt denkbar, jedoch auch nicht erwiesen. In republikanischer Zeit kam es in Ausnahmesituationen zur Heranziehung von Kriegsgefangenen, aber meist auch nur bei entsprechender Erfahrung im Umgang mit den Riemen. Um die Effizienz zu erhöhen begann man in der hohen Kaiserzeit massiv Freigelassene und Fremde ohne Bürgerrecht anzuwerben. Sie erhielten das Bürgerrecht wie die Angehörigen der Hilfstruppen nach Ausscheiden aus dem Dienst. Während der hohen Kaiserzeit betrug die Dienstzeit 26 Jahre - ein Jahr länger als bei der Legion - und ab dem 3.Jh.n.Chr. sogar 28 Jahre. Die Erhöhung der Dienstzeit lag in Personalmangel begründet, aber dennoch blieb auch in der frühbyzantinischen Flotte der Marinedienst ausschliesslich eine Angelegenheit freier Männer. Erst im 10./11.Jh.n.Chr. tauchten - ebenfalls wegen Rekrutenmangels - Strafgefangene auf den Galeeren auf. Der Einsatz von Sklaven wiederum war eine Erfindung des christlichen Mittelalters und datiert in das 15.Jh. Als nichtantike Randbemerkung sei zu erwähnen, dass man auch in Deutschland zur Galeerenstrafe verurteilt werden konnte. Aus dem Münchner Blutbannbuch von 1586 geht etwa hervor, dass 24 verurteilte Verbrecher auf die Einschiffung warteten und die Landesverordnung vom 16. Mai 1695 besagte, dass „herumvagierende oder sonst verdächtige Freyleut und Schinder“ (das waren alle keiner Beschäftigung nachgehenden Personen und Gewalttäter) allenthalben gefangengenommen und den Venezianern auf die Galeeren übergeben werden sollen. Im Gegensatz zur Antike, wo die Rojer als Fachkräfte angesehen wurden, kam der Einsatz in der frühen Neuzeit auch bei kurzer Dauer einem Todesurteil gleich. Bei der Rekrutierung des antiken Flottenpersonals achtete man besonders auf deren Seeerfahrenheit. Aus diesem Grund konzentrierte sich die Anwerbung auf die Gebiete an den Küsten und der grossen Flüsse. Neben Griechen - sie bildeten das grösste Fremdkontingent in der Marine - kamen die Angeworbenen aus den jeweiligen Regionen der Flottenstützpunkte. In der strategischen Hauptflotte in Misenum etwa dienten Thraker, Syrer, Ägypter, Sarden, Korsen und Mannschaften aus den diversen kleinasiatischen Völkerschaften. Die Ravennatische Hauptflotte besass ein grosses Kontingent an Dalmatinern und Pannoniern. Der Flottendienst endete - wie bereits erwähnt - nach wenigstens 26 Jahren mit der missio honesta (ehrenvolle Entlassung). Die Abfindungspraxis mit Land bzw. Geld entsprach exakt jener des Heeres und alle Nichtbürger erhielten das Bürgerrecht. Auch das Heiratsverbot der Legionäre galt für die Marine bis zur reichsweiten Verleihung des Bürgerrechtes unter Caracalla. |
Etruskisches Trinkhorn in der Form
eines Rammspornes; |
|
Quellen: H.D.Viereck "Die römische Flotte", N.Fields, P.Bull "Ancient Greek Warship 500-322 BC", "Der kleine Pauly" |
|||
Sie wollen Fragen stellen, Anregungen
liefern oder sich beschweren? |
(PL) |