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Politiker


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C.POETELIUS L.V.

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Gaius Poetelius Libo Visolus
* um 395 v.Chr.
+ nach 326 v.Chr.
Konsul der Jahre 360, 346 & 326 v.Chr.

Gaius Poetelius Libo Visolus gehörte einem Plebejergeschlecht an, das vor allem im 4.Jh.v.Chr. politisch aktiv war und sein Vater hiess ebenfalls Gaius. Zudem war er der Enkel von Quintus Poetelius, dem Decemvir des Jahres 450 v.Chr. Von ihm ist - was selten genug vorkommt - ein niedrigeres ausserkonsulares Amt überliefert: 364 v.Chr. war er Aedil.

Als einer der führenden Vertreter der Plebejer wählte man ihn drei Mal in den Konsulat. Erstmalig 360 v.Chr. mit Marcus Fabius Ambustus, wobei er gegen die Gallier sowie Tiburtiner kämpfte und über sie triumphierte, das zweite Mal 346 v.Chr. zusammen mit Marcus Valerius Corvus und das dritte Mal 326 v.Chr. gemeinsam mit Lucius Papirius Cursor. Dazwischen amtierte er 358 v.Chr. als Volkstribun und engagierte sich besonders gegen unlautere und überzogene Wahlwerbung. Er brachte so ein Gesetz gegen die persönliche Wahlwerbung in den Dörfern rund um Rom durch die Volksversammlung.

Vermutlich 326 v.Chr. erreichte er mit der lex Poetelia eine Milderung des nexum. Dabei handelte es sich um ein altrömisches Kreditgeschäft, das dem Kreditgeber keine Rückzahlung garantierte, aber einen Zugriff auf die Person des Kreditnehmers; also eine Art Schuldknechtschaft darstellte. Das Gesetz verbot den Schuldner in Ketten zu legen. Wenig später versiegen die Quellen über diese Kreditform komplett, sodass auch eine gesetzliche Aufhebung möglich ist.

Von Gaius Poetelius haben sich keine Portraits erhalten.


Quellen: "Der kleine Pauly"

 

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(PL)