STAAT |
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CENSOR
INTERREX
DECEMVIRI
LAUFBAHN I |
Tribunus plebis
Das Volkstribunat ist mit
Sicherheit eine der interessantesten und gleichsam sonderbarsten Repräsentanzen
eines Volkes, die es je in irgendeiner Verfassung auf der Welt gegeben
hat. Das Amt des tribunus plebis wurde im Jahre 491 v.Chr. im
Zuge der Auseinandersetzungen infolge der kriegsbedingten sozialen
Verschlechterungen des Volkes als
beständige politische Repräsentanz der Plebejer geschaffen. Zunächst
gab es zwei, später fünf und schliesslich zehn Volkstribunen. Ihre
Wahl erfolgte in der Volksversammlung, später vermutlich in den
Tributarkomitien. Die Tribunen genossen die potestas
sacro sancta, d.h. sie waren unantastbar und wer gegen sie vorging
war verflucht. Sie hatten die Interessen des Volkes zu wahren. Darum
konnten sie unter ihrem Vorsitz die Volksversammlung einberufen. Durch
ihr Widerspruchsrecht konnten sie alle Belange, sogar die des Senats
blockieren. Für diesen Schritt benötigten die zehn Tribunen
allerdings im Sinne der Kollegialität gegenseitiges Einvernehmen und
mussten geschlossen auftreten. Gezielt eingesetzt, war es ihnen
theoretisch möglich den gesamten Staatsapparat zum Stillstand zu
bringen. Jeder andere Magistrat (auch
andere Volkstribunen) konnte
durch einen Volkstribun an seiner Amtsausübung gehindert werden. Darüber
hinaus erliessen sie Verordnungen für das Volk und konnten dieses
unter ihren Schutz stellen. Die einzige Einschränkung lag in ihrem
Amtsgebiet, das sich nur auf die Stadt beschränkte. Im Laufe der Zeit näherten sich
die Machtbefugnisse denen anderer hoher Magistrate an. Sie konnten ab
dem 3.Jh.v.Chr. den Senat einberufen, den Auspizien vorstehen und bei
schlechten Omen Beschlüsse der Comitien blockieren. Im Notfall
konnten sie Zwangsmassnahmen gegen jeden und alles anordnen. So wurde
aus dem ausserordentlichen Amt eine Magistratur und seit 149 v.Chr.
hatten sie das Recht in den Senat aufgenommen zu werden. Sulla
versuchte die Rechte einzuschränken, doch hatte er nur vorübergehenden
Erfolg, da sie später wieder hergestellt wurden. Das Amt der zehn Volkstribunen
war nur plebejischen Familien zugänglich. Patrizier konnten
theoretisch dieses Amt übernehmen, wenn sie sich durch eine
plebejische Familie adoptieren liessen und somit rein rechtlich zur
Plebs gehörten. Dies war eine äusserst seltene und auch verpönte
Vorgangsweise. Mit der Errichtung des
Kaiserreiches hatten die Volkstribunen keine Macht mehr. Ihre
Befugnisse gingen durch Rechtsverleihung auf den Kaiser über wurden
neben dem imperium zur wichtigsten Stütze der kaiserlichen
Autorität. Die tribunicia potestas wurde den Kaisern jährlich
erneut verliehen und in der Titulatur mit einer Ziffer versehen. Augustus
hatte diese Methode gewählt, um der neuen Regierungsform des
Prinzipats den Anschein republikanischer Tradition zu geben. |
Auch Rom wurde nicht an einem Tag erbaut. |
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Quellen: H.Pleticha & O.Schönberger "Die Römer", J.-C.Fredouille "", Lexikon der römischen Welt", F.M.Ausbüttel "Die Verwaltung des römischen Kaiserreiches", W.Eck "Die Verwaltung des römischen Reiches in der hohen Kaiserzeit", C.Scarre "Die römischen Kaiser", "Der kleine Pauly" |
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(PL) |