STAAT |
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CONCILIA PLEBIS
COMITIA CURIATA |
Concilia plebis (tributa)
Das concilium plebis (tributum) - die allgemeine Volksversammlung - war das Zusammenkunfts-, Beschluss- und Wahlorgan des (stadt)römischen Volkes. Es gliederte sich in vier Tribus (Bezirke). Die Einberufung lag in der Entscheidungsgewalt der Volkstribunen, die infolge ihrer rein plebejischen Funktionen auch keinerlei Auspizien im Vorfeld durchzuführen brauchten. Demgemäss konnte das Zusammentreten der Versammlung durch keine (angeblich) religiösen Einwände verhindert werden. Der Zuständigkeitsbereich lag in der Wahl der Volksädilen und -tribunen. Die gesetzgeberische Komponente bestand in der plebiscita (Volksentscheid), die jedoch nur für die Plebejer galten. Erst die lex Hortensia aus dem Jahre 286 v.Chr. band auch das Patriziat an die Beschlüsse. Das concilium drängte schleichend die Gesetzgebungskompetenz der anderen Versammlungen in den Hintergrund, bis aus ihm die Tributarkomitien entstanden. Seit der Herrschaft Sullas wurde dieses politische Instrumentarium kaum noch genutzt und verbliebene Initiativrechte gingen zunächst an den Senat und in weiterer Folge an den Kaiser über. Die Legislativgewalt hielt sich aber dennoch bis in die Prinzipatszeit, wo sich Augustus noch vereinzelt ihrer bedient, wenn er die Gemeinsamkeit von Patriziern und Plebejern hervorheben wollte. |
Auch Rom wurde nicht an einem Tag erbaut. |
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Quellen: J.-C.Fredouille "Lexikon der römischen Welt", H.Pleticha & O.Schönberger "Die Römer", "Der kleine Pauly" |
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(PL) |