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STAAT
Die Volksversammlungen


CONCILIA PLEBIS

COMITIA CURIATA
COMITIA CENTUR.
COMITIA TRIBUTA

CONTIONES

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Contiones

Unter contio verstand man eine formlose und ungegliederte Zusammenkunft des stadtrömischen Volkes. Die sich damit ergebende Versammlung hatte keinerlei politische Beschlussfähigkeit.

Sie wurde von einem Magistrat anberaumt und auch geleitet, um dem Volk Informationen bezüglich wichtiger Ereignisse zu geben. So wurden contiones einberufen wenn es Nachrichten von einem Kriegsschauplatz gab, Gesetze anzukündigen waren oder weitreichende Magistratsentscheidungen mitgeteilt werden mussten. Die Rolle in der Gesetzgebung kann dabei als die wichtigste Funktion angesehen werden.

Die in den Komitien zu beschliessenden Gesetze wurden in den contiones vorab diskutiert. Auch mussten hier Wahlvorschläge für Ämter und Strafanträge begründet und gegebenenfalls gegenüber einer oppositionellen Volksmeinung verteidigt werden. Damit sollte vermutlich verhindert werden, dass die späteren Wahlvorgänge in den Komitien durch emotionale Unmutsäusserungen gestört wurden. Zudem gab es in den beschlussfassenden Gremien ja keine Diskussionsmöglichkeit.

Wurde ein Strafprozess eingeleitet, in dem die Komitien das Urteil zu fällen hatten, waren drei contiones vorgeschrieben, ehe es zur Urteilsfindung durch das Volk kam. Dadurch sollten einerseits emotionale Urteile verhindert und andererseits wirklich nur begründete Verbrechen zur Abstimmung kommen.

Die Volkstribunen nutzten die formlosen Versammlungen gerne um politische Agitation zu betreiben. Dabei informierten sie das Volk über - in ihren Augen "wichtige" - gesellschaftspolitische Vorgänge. Die vorgetragene Palette konnte von Unzufriedenheiten mit Magistraten und Heerführern bis hin zu handfesten öffentlichkeitswirksamen Skandalen reichen.

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Auch Rom wurde nicht an einem Tag erbaut.


Quellen: J.-C.Fredouille "Lexikon der römischen Welt", H.Pleticha & O.Schönberger "Die Römer", "Der kleine Pauly"

 

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(PL)