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Republik

Nach den Ständekämpfen traten an die Seite der patres Senatoren aus einigen herausragenden plebejischen Familien. Diese hatten sich um die Mitte des 4.Jh.v.Chr. ihre Aufnahme in das Gremium erkämpft. Die Bezeichnung patres wurde mit den conscripti erweitert (Patrizier und Hinzugeschriebene). Beide Gruppen näherten sich immer mehr an, doch blieben den patres einige Privilegien erhalten. Sie durften alleine den Interrex stellen und hatten die für die Gesetzgebung wichtige auctoritas patrum inne.

Das Gremium blieb die ganze Republik bis in die hohe Kaiserzeit eine Domäne der römischen Nobilität. Es wurden nur Angehörige der hohen patrizischen und plebejischen Familien aufgenommen, die zu Beginn der Republik von den Konsuln, ab 313 v.Chr. von den Censoren, bestellt wurden. Sie hatten auch das Recht mit der nota censoria unwürdige Personen aus dem Senat auszuschliessen, aber auch herausragende Privatpersonen zu bestellen, die bislang keine Magistratur inne gehabt hatten. Caesar war der erste, der mit gallischen Adligen auch Provinzialen in die Liste der Senatoren einreihen liess. Dies blieb aber bis zu Kaiser Claudius eine Ausnahme.

Es war Brauch, dass die beiden Konsuln - nach dem Ablauf ihrer Amtszeit von einem Jahr - in den Senat aufgenommen wurden. Schrittweise wurden auch andere Magistrate in den Senat aufgenommen bis schliesslich sogar die niedrigste Magistratur, die Quaestur, ausreichte um Anspruch auf Aufnahme zu haben.

Durch den ständigen Wechsel der Magistrate blieb der Senat als Körperschaft die einzige Institution der ungeschriebenen römischen Verfassung, die auf Dauerhaftigkeit ausgelegt war. Die Mitglieder blieben in der Regel Senatoren bis zu ihrem Tod. Im Laufe der frühen Republik erhöhte sich ihre Zahl auf 300. Unter Sulla verdoppelte sich auf 600 und unter Caesar noch einmal um die Hälfte auf 900.

Das notwendige Alter, um in den Senat aufgenommen zu werden betrug 46 Jahre und war für antike Verhältnisse hoch angesetzt. Damit die Gerontokratie (= Herrschaft der Alten) gemildert wurde, senkte Sulla die Altersgrenze auf 30 Jahren. Dies entsprach weitaus besser der demografischen Struktur des antiken Rom.

Der Rang der Senatoren untereinander richtete sich nach der zuvor ausgeübten Magistratur und dem Alter. Der Führer des Gremiums, der sich als erster in die Senatsliste eintrug, wurde princeps senatus genannt. Den Vorsitz führte stets jener Magistrat, der das Gremium einberufen hatte. Dazu berechtigt waren die Konsuln, Praetoren und Volkstribunen.

Theoretisch hatte der Senat keinen eigenen Aufgabenbereich. Die Exekutivgewalt lag ausschliesslich bei den Magistraten, die Legislative bei den Komitien und die Jurisdiktion war zwischen Magistraten und Komitien geteilt.

Die anerkannten Aufgaben des Senats waren mit der Prorogation, die Verlängerung der Ämterlaufbahnen nach Ablauf der jeweiligen Amtszeiten und das Kultwesen. Durch die Prorogation wurden im Krieg die Kommanden den Feldherrn und die Statthalterschaften den Promagistraten zugeteilt. Dem Senat oblag mit der Aufsicht über das Aerarium auch die Verwaltung der staatlichen Finanzen.

Nach Beendigung der Amtszeit der Magistrate nahm der Senat deren Rechenschaftsbericht entgegen und richtete über diese. Es konnte aber auch zu Absetzungen während der Amtszeiten kommen. Vor allem abwesende Feldherrn und Statthalter konnte dieses Schicksal ereilen.

Da es im römischen Staatssystem keine eigenen Institutionen im Sinne eines Aussenministeriums gab, zeichnete der Senat für die Aussenpolitik verantwortlich.

Durch seine Autorität gab es genügend Aufgaben, die dem Senat zufielen. Er wahrte den traditionellen Kult, hütete Sitte und Ordnung, beteiligte sich zeitweise an dauerhaften Gerichten und stimmte über Kriegsanleihen ab. Die Entscheidung über Krieg und Frieden wurde im Rahmen der Aussenpolitik getroffen, in die auch Beratungen über militärische Angelegenheiten fielen.

Gesetze wurden nicht nur beschlossen, sondern konnten auch ausgesetzt werden. Eine der schwerwiegendsten Entscheidungen war die Erklärung von gefährlichen Bürgern zu Gesetzlosen oder Staatsfeinden. Die beschlossenen Gesetze betrafen die unterschiedlichsten Bereiche. Beispiele sind: der Status von Frauen, die geschlechtliche Beziehungen zu Sklaven unterhielten, die Rechte eines Mündels, die Strafen für die Zerstörung von Gebäuden, der Verlauf von Kriminalprozessen, die Bestrafung von Sklaven, die sich im Haus aufhielten, als ihr Herr ermordet wurde, etc. Die Beschlussfassung selbst wurde als zivilrechtliches senatus consultum veröffentlicht.

Mit diesen Aufgaben und zuerkannten Vollmachten bestimmte der Senat letztendlich die Politik Roms in weitaus stärkerem Masse als die Magistrate und das Volk. Nicht nur aus diesem Grund wird das republikanische Rom auch als „Aristokratenrepublik“ bezeichnet. Man muss auch festhalten, dass die wichtigsten Staatsämter und Priesterkollegien von der römischen Nobilität belegt wurden, die zumeist im Senat vertreten waren.

Die Kompetenz des Senats wurde während der Republik trotz der lediglich auf Gewohnheitsrecht basierenden Macht nie in Frage gestellt. Der Grund dürfte darin zu suchen sein, dass man sich gerne seiner Tradition, seiner Erfahrungen und seiner Kenntnisse bediente. Trotz der gesellschaftlichen Distanz zwischen dem gemeinen Römer und dem Senatorenstand blieb für jeden Menschen im damaligen Wirkungskreis Roms eine Rechtsformel unantastbar: SPQR. Senatus Populusque Romanus (Senat und Volk Roms) stellt die Verbundenheit und Identifikation der Römer mit ihrem führenden Gremium über Jahrhunderte hinweg dar. Es war auch das Zeichen der machtvollen Präsenz Roms im Erdkreis.

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Auch Rom wurde nicht an einem Tag erbaut.


Quellen: H.Pleticha & O.Schönberger "Die Römer", J.-C.Fredouille "Lexikon der römischen Welt", "Der kleine Pauly"

 

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(PL)