STAAT |
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KÖNIGTUM |
Republik
Nach den Ständekämpfen traten
an die Seite der patres Senatoren aus einigen herausragenden
plebejischen Familien. Diese hatten sich um die Mitte des 4.Jh.v.Chr.
ihre Aufnahme in das Gremium erkämpft. Die Bezeichnung patres
wurde mit den conscripti erweitert (Patrizier und
Hinzugeschriebene). Beide Gruppen näherten sich immer mehr an, doch
blieben den patres einige Privilegien erhalten. Sie durften
alleine den Interrex stellen und hatten die für die Gesetzgebung
wichtige auctoritas patrum inne. Das Gremium blieb die ganze
Republik bis in die hohe Kaiserzeit eine Domäne der römischen
Nobilität. Es wurden nur Angehörige der hohen patrizischen und
plebejischen Familien aufgenommen, die zu Beginn der Republik von den
Konsuln, ab 313 v.Chr. von den Censoren, bestellt wurden. Sie hatten
auch das Recht mit der nota censoria unwürdige Personen aus
dem Senat auszuschliessen, aber auch herausragende Privatpersonen zu
bestellen, die bislang keine Magistratur inne gehabt hatten. Caesar
war der erste, der mit gallischen Adligen auch Provinzialen in die
Liste der Senatoren einreihen liess. Dies blieb aber bis zu Kaiser
Claudius eine Ausnahme. Es war Brauch, dass die beiden
Konsuln - nach dem Ablauf ihrer Amtszeit von einem Jahr - in den Senat
aufgenommen wurden. Schrittweise wurden auch andere Magistrate in den
Senat aufgenommen bis schliesslich sogar die niedrigste Magistratur,
die Quaestur, ausreichte um Anspruch auf Aufnahme zu haben. Durch den ständigen Wechsel der
Magistrate blieb der Senat als Körperschaft die einzige Institution
der ungeschriebenen römischen Verfassung, die auf Dauerhaftigkeit
ausgelegt war. Die Mitglieder blieben in der Regel Senatoren bis zu
ihrem Tod. Im Laufe der frühen Republik erhöhte sich ihre Zahl auf
300. Unter Sulla verdoppelte sich auf 600 und unter Caesar noch einmal
um die Hälfte auf 900. Das notwendige Alter, um in den
Senat aufgenommen zu werden betrug 46 Jahre und war für antike Verhältnisse
hoch angesetzt. Damit die Gerontokratie (= Herrschaft der Alten)
gemildert wurde, senkte Sulla die Altersgrenze auf 30 Jahren. Dies
entsprach weitaus besser der demografischen Struktur des antiken Rom. Der Rang der Senatoren
untereinander richtete sich nach der zuvor ausgeübten Magistratur und
dem Alter. Der Führer des Gremiums, der sich als erster in die
Senatsliste eintrug, wurde princeps senatus genannt. Den
Vorsitz führte stets jener Magistrat, der das Gremium einberufen
hatte. Dazu berechtigt waren die Konsuln, Praetoren und Volkstribunen. Theoretisch hatte der Senat
keinen eigenen Aufgabenbereich. Die Exekutivgewalt lag ausschliesslich
bei den Magistraten, die Legislative bei den Komitien und die
Jurisdiktion war zwischen Magistraten und Komitien geteilt. Die anerkannten Aufgaben des
Senats waren mit der Prorogation, die Verlängerung der Ämterlaufbahnen
nach Ablauf der jeweiligen Amtszeiten und das Kultwesen. Durch die
Prorogation wurden im Krieg die Kommanden den Feldherrn und die
Statthalterschaften den Promagistraten zugeteilt. Dem Senat oblag mit
der Aufsicht über das Aerarium auch die Verwaltung der
staatlichen Finanzen. Nach Beendigung der Amtszeit der
Magistrate nahm der Senat deren Rechenschaftsbericht entgegen und
richtete über diese. Es konnte aber auch zu Absetzungen während der
Amtszeiten kommen. Vor allem abwesende Feldherrn und Statthalter
konnte dieses Schicksal ereilen. Da es im römischen Staatssystem
keine eigenen Institutionen im Sinne eines Aussenministeriums gab,
zeichnete der Senat für die Aussenpolitik verantwortlich. Durch seine Autorität gab es
genügend Aufgaben, die dem Senat zufielen. Er wahrte den
traditionellen Kult, hütete Sitte und Ordnung, beteiligte sich
zeitweise an dauerhaften Gerichten und stimmte über Kriegsanleihen
ab. Die Entscheidung über Krieg und Frieden wurde im Rahmen der
Aussenpolitik getroffen, in die auch Beratungen über militärische
Angelegenheiten fielen. Gesetze wurden nicht nur
beschlossen, sondern konnten auch ausgesetzt werden. Eine der
schwerwiegendsten Entscheidungen war die Erklärung von gefährlichen
Bürgern zu Gesetzlosen oder Staatsfeinden. Die beschlossenen Gesetze
betrafen die unterschiedlichsten Bereiche. Beispiele sind: der Status
von Frauen, die geschlechtliche Beziehungen zu Sklaven unterhielten,
die Rechte eines Mündels, die Strafen für die Zerstörung von Gebäuden,
der Verlauf von Kriminalprozessen, die Bestrafung von Sklaven, die
sich im Haus aufhielten, als ihr Herr ermordet wurde, etc. Die
Beschlussfassung selbst wurde als zivilrechtliches senatus
consultum veröffentlicht. Mit diesen Aufgaben und
zuerkannten Vollmachten bestimmte der Senat letztendlich die Politik
Roms in weitaus stärkerem Masse als die Magistrate und das Volk.
Nicht nur aus diesem Grund wird das republikanische Rom auch als
„Aristokratenrepublik“ bezeichnet. Man muss auch festhalten, dass
die wichtigsten Staatsämter und Priesterkollegien von der römischen
Nobilität belegt wurden, die zumeist im Senat vertreten waren. Die Kompetenz des Senats wurde während
der Republik trotz der lediglich auf Gewohnheitsrecht basierenden
Macht nie in Frage gestellt. Der Grund dürfte darin zu suchen sein,
dass man sich gerne seiner Tradition, seiner Erfahrungen und seiner
Kenntnisse bediente. Trotz der gesellschaftlichen Distanz zwischen dem
gemeinen Römer und dem Senatorenstand blieb für jeden Menschen im
damaligen Wirkungskreis Roms eine Rechtsformel unantastbar: SPQR. Senatus
Populusque Romanus (Senat und Volk Roms) stellt die Verbundenheit
und Identifikation der Römer mit ihrem führenden Gremium über
Jahrhunderte hinweg dar. Es war auch das Zeichen der machtvollen Präsenz
Roms im Erdkreis. |
Auch Rom wurde nicht an einem Tag erbaut. |
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Quellen: H.Pleticha & O.Schönberger "Die Römer", J.-C.Fredouille "Lexikon der römischen Welt", "Der kleine Pauly" |
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