STAAT |
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BESCHLÜSSE |
Rechtsprechung
Die einzige wirkliche
Befugniserweiterung, die der Senat in der Kaiserzeit erfahren hatte,
war die Kriminalgerichtsbarkeit; vornehmlich im Falle der repetundae
(Widerrechtliche Aneignung von Geld durch Provinzgouverneure) und der maiestas
(Hochverrat bzw. Majestätsverbrechen). Der Ursprung lag in einem 4
v.Chr. eingeführten Verfahren, in dem Provinzbewohner, die lediglich
die Rückgabe von bezahlten Tributen forderten, jedoch keine Klage
erheben wollten, die Einsetzung eines Senatsausschusses erwirken
konnten, der die Höhe der gerechtfertigten Steuern ermittelte. Daraus
entwickelte sich Gewohnheitsrecht und schliesslich hatte der Senat
praktisch freie Hand in solchen Fällen. Eine repetundae wurde
sehr häufig vor dem Senat verhandelt und die bekanntesten sind jene,
die Plinius d.J. zwischen 98 und 106 n.Chr. in seinen Briefen
beschrieb. Herausstechend war ein Fall der im Jahre 100 n.Chr.
abgeschlossen wurde und in dem Plinius und der Schriftsteller Tacitus
gegen Marcus Priscus, den Statthalter von Africa, auftraten. Beide
behaupteten, dass der Fall strafrechtliche Konsequenzen habe und eine
Rückerstattung der Beträge nicht genügen würde. So begann der
Prozess unter der Leitung von Kaiser Trajan, der gerade das Konsulat
inne hatte. Je zwei Senatoren hielten als advocati (Anwälte)
Anklage- und Verteidigungsreden. Die Verfahrensdauer betrug drei Tage
und schloss mit den sententiae. Konsuln und Prokonsuln schlugen
nacheinander verschiedene Strafen vor, die anschliessend einer
Abstimmung unterworfen wurden. Die Ursprünge der
Senatsjurisprudenz im Falle des Hochverrats liegen im Dunkeln. Die
ersten Belege tauchen unter Tiberius auf. Die Palette reichte von
einer bewaffneten Erhebung, die Erfragung eines Horoskops über den
Todestag des Kaisers bis hin zur Mitnahme eine Geldstücks mit
Kaiserportrait auf die öffentliche Toilette. Die Anwendung des
Begriffes konnte vom Kaiser nach eigenem Gutdünken gedehnt werden.
Sie bedeutete aber auch eine Gefahr für die Senatoren selbst. Denn es
kamen meist Rivalitäten, Feindseligkeiten und Misstrauen gegen den
Kaiser zum Vorschein. Dies führte dazu, dass der Begriff Hochverrat
theoretisch an jede Beschuldigung hintan gehängt werden konnte. Hier
liegt auch der Grund für manche Schreckensherrschaft, die über
Hochverratsprozesse etwa in den Spätjahren des Tiberius,
Nero oder
Domitian geführt wurde. Auch abstruse Handlungen wurden zum
Hochverrat erklärt. Um das Jahr 206 n.Chr. liess der Senat den
Statthalter von Asia hinrichten, weil erstens seine Amme geträumt
hatte, er würde Kaiser werden, und zweitens dieser magische Rituale
durchführen liess, die ihm dies ermöglichen sollten. Bereits in der Republik wurde
der Senat als Berufungsinstanz für Zivilrechtssachen angerufen. In
der Kaiserzeit konnte diese Befugnis weiter ausgebaut werden. Das
Recht in der Zivilgerichtsbarkeit mitzumischen entwickelte sich aus
dem Umstand heraus, dass der Senat Gesetze im Sinne des Privatrechts
erlassen konnte. |
Auch Rom wurde nicht an einem Tag erbaut. |
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