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 | Der Senatorenstand Die Senatoren besassen äussere
          Erkennungszeichen, anhand derer jedermann sofort erkennen konnte, wen
          er vor sich hatte. Das wichtigste Merkmal war das Recht, den breiten
          Purpurstreifen an der Toga tragen zu dürfen. Hinzu kam ein goldener
          Fingerring und spezielle rote Schuhe mit einer Sichel als Schmuck.
          Ring und Schuhe wurden später sogar von den Bischöfen der römisch-katholischen
          Kirche übernommen. Die für die Senatoren
          wichtigste Funktion des Gremiums war die Besetzung der senatorischen
          Beamtenposten in Rom und den Provinzen. Der Senat bestand ja hauptsächlich
          aus aristokratischen Grossgrundbesitzern, denen gesetzlich die Betätigung
          in anderen Geschäften, vornehmlich des Handels, verboten war. Diese
          Regelung schloss aber weder Investments über Mittelsmänner noch die
          Anlage von Manufakturen, wie Ziegeleien u.ä. auf den eigenen
          Gutsbetrieben, aus. Auch durften sie keine Steuern verpachten oder als
          publicani in Steuerpachtgenossenschaften tätig sein. Für die Erhebung in den
          Senatorenstand war seit  Augustus ein Besitzstand von wenigstens 1
          Million Sesterzen nötig. Manche Quellen nennen auch 1,2 Millionen.
          War diese Voraussetzung erfüllt, so konnte sich der Sohn eines
          Senators im Manneswerdungsalter von 16 oder 17 Jahren den latus
          clavus (breiten Purpurstreifen) zulegen. Aussenstehende konnten
          den Purpurstreifen nur durch Petition beim Kaiser erwirken. Damit war
          der Senat im Prinzip eine Erbkörperschaft, die durch kaiserliches
          Protegé abgerundet wurde. Den wichtigsten Teil des Lebens
          eines Senators machte der cursus honorum (Lebenslauf der
          wichtigsten Ämter) aus. In der Kaiserzeit waren die meisten
          Magistraturen nur wegen ihres Status begehrt und weil man sie für den
          cursus benötigte. Bei der Ernennung von Beamten wurde seit 14
          n.Chr. in der Weise verfahren, dass der Senat dem Kaiser eine Liste
          mit Kandidaten übermittelte, dieser Namen strich, die ihm nicht
          genehm waren, und die Liste - eventuell noch mit eigenen Vorschlägen
          ergänzt - dem Gremium zurücksandte. Die mit dem Prädikat
          „Kandidaten des Caesar“ hervorgehobenen Personen wurden
          automatisch gewählt, die restlichen Posten wurden vom Senat direkt
          vergeben. Noch in der Kaiserzeit waren hier Bestechung und
          Beeinflussung an der Tagesordnung. Aus diesem Grund verfügte Kaiser Trajan, dass Kandidaten weder Gastmähler veranstalten durften, noch
          Geschenke machen oder Geld verleihen konnten. Die Statthalter für die
          senatorischen Provinzen wurden für ein Jahr durch das Los bestimmt.
          Ab dem 3.Jh.n.Chr. scheinen die senatorischen Beamtenstellen in Rom
          durch den Kaiser besetzt worden zu sein. Obwohl die Senatorenwürde als
          erstrebenswert galt, gab es immer wieder Zeitgenossen, die lieber im
          Ritterstand verblieben. Mit der Ausbreitung des Römischen Reiches über
          das Mittelmeer strebten als Ausgleich immer mehr Personen aus den
          entfernten Provinzen die obersten gesellschaftlichen Schichten der
          Hauptstadt an. Von 231 Senatoren zur Zeit  Trajans - von denen man ihre
          Herkunft kennt - kamen 104 aus den Provinzen. Im 3.Jh.n.Chr. bestand
          der Senat zur Hälfte aus Provinzialen, von denen wiederum mehr als
          die Hälfte Griechen waren. Dies führte dazu, dass der
          Senat immer weniger eine gesetzgebende Körperschaft im eigentlichen
          Sinn war, sondern eine beratende Versammlung der angesehensten
          Personen des Reiches.  Trajan versuchte den Überhang an Provinzialen
          einzuschränken, indem er erliess, dass Bewerber um die Senatorenwürde
          wenigstens ein Drittel ihres Vermögens in italischem Boden anzulegen
          hätten.  Marcus Aurelius verringerte die Zahl auf ein Viertel. Dass die Senatoren eine eigene Bevölkerungsklasse bildeten lässt sich daran erkennen, dass im 2.Jh.n.Chr. die förmliche Anrede vir clarissimus (vornehmster Mann) entstanden war. Ursprünglich war die Stellung eines Senators eine rein persönliche Angelegenheit der Person. Mitte des zweiten Jahrhunderts rühmten sich aber Städte, wie etwa Triest, dass ein Mann aus ihrer Mitte Senator wurde, um die Interessen der Gemeinde zu vertreten. Und 255 n.Chr. schloss sich erstmals ein Senator der Delegation seiner Heimatstadt Philadelphia (Provinz Asia) an, die den gerade in Antiochia weilenden Kaiser, aufsuchte. | 
 
        Auch Rom wurde nicht an einem Tag erbaut. | |
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