Version LV

STAAT
Die stadtrömischen Magistrate


QUAESTOR
AEDIL
PRAETOR
CONSUL

CENSOR
VOLKSTRIBUN

INTERREX
DICTATOR
MAG. EQUITUM
KONS.MIL.TRIB.

DECEMVIRI
DUUMVIRI
QUINDECIMVIRI
QUINQUEVIRI
TRIUMVIRI

PROMAGISTRATE

LAUFBAHN I
LAUFBAHN II
LAUFBAHN III

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Praetor

Das Amt wurde 367 v.Chr. geschaffen um die Consuln von der Rechtsprechung zu entlasten und war von Anfang an sowohl für Patrizier als auch für Plebejer zugänglich. Zunächst gab es nur einen Praetor, der die Rechtsprechung in Rom besorgte und die Prozesse leitete. 242 v.Chr. wurde das Amt geteilt in einen praetor urbanus für Rom und einen praetor peregrinus, der Streitfälle inter cives et peregrinos, d.h. zwischen römischen Bürgern und Fremden sowie zwischen den Fremden selbst, behandelte.

Mit dem Erwerb der ersten Provinzen reichten diese beiden Praetoren nicht aus und 227 v.Chr. ergänzte man sie um zwei weitere Amtsinhaber, die für die Provinzen Sizilien und Sardinien zuständig waren. 197 v.Chr. kam es nochmals zu einer Erweiterung um zwei Stellen für die beiden spanischen Provinzen.

Die Praetoren urteilten üblicherweise nicht selbst, sondern nahmen die Klagen entgegen und setzten die Prozessformeln auf. Danach entschieden sie welches Gericht für sie zuständig war. Die Verfahrensweise, wonach sie diese Entscheidungen trafen, wurden vom jeweiligen Praetor bei Amtsantritt als edictum (Magistratsverordnung) öffentlich bekannt gemacht.

In politischer Funktion vertraten sie die Consuln bei deren Abwesenheit. Damit war der Praetor ein Magistrat mit imperium. Er konnte genauso wie die Consuln den Senat und die Comitien leiten, Gesetze vorschlagen oder als Statthalter in die Provinzen abkommandiert werden. Seit ca. 150 v.Chr. oblag ihm der Vorsitz bei den Geschworenengerichten. Die Wahl der Praetoren ging in den Centuriatskomitien vor sich. Mit dem imperium war auch das Recht auf die grossen Auspizien verbunden. Als eines der wenigen Ämter war die Magistratur nicht kollegial organisiert. Der Aufgabenbereich wurde unter den gewählten Kandidaten ausgelost.

Äussere Kennzeichen der Praetoren waren die toga praetexta, der kurulische Stuhl und das Recht auf zehn Liktoren innerhalb des Pomeriums und sechs ausserhalb. Die sechs Praetoren rekrutierten sich aus Familien sowohl des Senatoren- als auch des Ritterstandes. Durch die ständige Erweiterung des Staatsgebietes erreichte die Anzahl der Praetoren unter Caesar mit 16 für republikanische Verhältnisse einen Höchststand. Nach Absolvierung ihres Amtes konnten sie - noch vor Erreichung des Konsulats - als Propraetoren statthalterliche Funktionen in Provinzen übernehmen.

Während der Kaiserzeit gab es keine fixe Anzahl von Praetoren; unter Nero gab es beispielsweise 18. Zunächst wirkte der Kaiser nur indirekt auf deren Bestellung ein, doch später nominierte er die Kandidaten selbst. Die Befugnisse wurden laufend reduziert, doch erlebte das Amt im Bereich von Spezialgebieten eine Renaissance, z.B. bei der Praetur für Erbschaftsprozesse oder jener für Streitigkeiten zwischen dem aerarium (Staatskasse) und Privatpersonen. In diesem Zusammenhang übernahm der praetor aerarii die diesbezüglichen Befugnisse der Quaestoren. Nicht nur deshalb blieb die Magistratur begehrt; sie ermöglichte dem Inhaber die Statthalterschaft einer Provinz ohne das Konsulat inne gehabt zu haben.

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Auch Rom wurde nicht an einem Tag erbaut.


Quellen: H.Pleticha & O.Schönberger "Die Römer", J.-C.Fredouille "", Lexikon der römischen Welt", F.M.Ausbüttel "Die Verwaltung des römischen Kaiserreiches", W.Eck "Die Verwaltung des römischen Reiches in der hohen Kaiserzeit", C.Scarre "Die römischen Kaiser", "Der kleine Pauly"

 

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(PL)