STAAT |
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INTERREX
DECEMVIRI
LAUFBAHN I |
Praetor
Das Amt wurde 367 v.Chr.
geschaffen um die Consuln von der Rechtsprechung zu entlasten und war
von Anfang an sowohl für Patrizier als auch für Plebejer zugänglich.
Zunächst gab es nur einen Praetor, der die Rechtsprechung in Rom
besorgte und die Prozesse leitete. 242 v.Chr. wurde das Amt geteilt in
einen praetor urbanus für Rom und einen praetor peregrinus,
der Streitfälle inter cives et peregrinos, d.h. zwischen römischen
Bürgern und Fremden sowie zwischen den Fremden selbst, behandelte. Mit dem Erwerb der ersten
Provinzen reichten diese beiden Praetoren nicht aus und 227 v.Chr. ergänzte
man sie um zwei weitere Amtsinhaber, die für die Provinzen Sizilien
und Sardinien zuständig waren. 197 v.Chr. kam es nochmals zu einer
Erweiterung um zwei Stellen für die beiden spanischen Provinzen. Die Praetoren urteilten
üblicherweise nicht selbst, sondern nahmen die Klagen entgegen und
setzten die Prozessformeln auf. Danach entschieden sie welches Gericht
für sie zuständig war. Die Verfahrensweise, wonach sie diese
Entscheidungen trafen, wurden vom jeweiligen Praetor bei Amtsantritt
als edictum (Magistratsverordnung) öffentlich bekannt gemacht. In politischer Funktion
vertraten sie die Consuln bei deren Abwesenheit. Damit war der Praetor
ein Magistrat mit imperium. Er konnte genauso wie die Consuln
den Senat und die Comitien leiten, Gesetze vorschlagen oder als
Statthalter in die Provinzen abkommandiert werden. Seit ca. 150 v.Chr. oblag ihm der Vorsitz bei den Geschworenengerichten. Die Wahl
der Praetoren ging in den Centuriatskomitien vor sich. Mit dem imperium
war auch das Recht auf die grossen Auspizien verbunden. Als eines der
wenigen Ämter war die Magistratur nicht kollegial organisiert. Der
Aufgabenbereich wurde unter den gewählten Kandidaten ausgelost. Äussere Kennzeichen der
Praetoren waren die toga praetexta, der kurulische Stuhl und
das Recht auf zehn Liktoren
innerhalb des Pomeriums und sechs ausserhalb. Die sechs Praetoren rekrutierten sich
aus Familien sowohl des Senatoren- als auch des Ritterstandes. Durch
die ständige Erweiterung des Staatsgebietes erreichte die Anzahl der
Praetoren unter Caesar mit 16 für republikanische Verhältnisse einen
Höchststand. Während der Kaiserzeit gab es
keine fixe Anzahl von Praetoren; unter Nero gab es beispielsweise 18.
Zunächst wirkte der Kaiser nur indirekt auf deren Bestellung ein,
doch später nominierte er die Kandidaten selbst. Die Befugnisse
wurden laufend reduziert, doch erlebte das Amt im Bereich von
Spezialgebieten eine Renaissance, z.B. bei der Praetur für
Erbschaftsprozesse oder jener für Streitigkeiten zwischen dem aerarium
(Staatskasse) und Privatpersonen. In diesem Zusammenhang übernahm der
praetor aerarii die diesbezüglichen Befugnisse der Quaestoren.
Nicht nur deshalb blieb die Magistratur begehrt; sie ermöglichte dem
Inhaber die Statthalterschaft einer Provinz ohne das Konsulat inne
gehabt zu haben. |
Auch Rom wurde nicht an einem Tag erbaut. |
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Quellen: H.Pleticha & O.Schönberger "Die Römer", J.-C.Fredouille "", Lexikon der römischen Welt", F.M.Ausbüttel "Die Verwaltung des römischen Kaiserreiches", W.Eck "Die Verwaltung des römischen Reiches in der hohen Kaiserzeit", C.Scarre "Die römischen Kaiser", "Der kleine Pauly" |
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