Version LV

STAAT
Die stadtrömischen Magistrate


QUAESTOR
AEDIL
PRAETOR
CONSUL

CENSOR
VOLKSTRIBUN

INTERREX
DICTATOR
MAG. EQUITUM
KONS.MIL.TRIB.

DECEMVIRI
DUUMVIRI
QUINDECIMVIRI
QUINQUEVIRI
TRIUMVIRI

PROMAGISTRATE

LAUFBAHN I
LAUFBAHN II
LAUFBAHN III

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Magister equitum

Der magister equitum war der Kommandant der Reiterei und wurde nur im Rahmen einer Diktatur vom amtierenden Dictator ernannt. Die Tradition geht auf älteste Zeit zurück, in der er die unterstützende Reiterei wohl direkt kommandierte. Durch die Weiterentwicklung des Militärwesens kam ihm zu Zeiten der Republik die Funktion eines kommandierenden Offiziers im Führungsstab zu. Weiters vertrat er den Dictator bei Abwesenheit und konnte dessen Anordnungen ausführen. Das eigene imperium (Machtbereich) war jedoch beschränkt und wurde dem eines Praetors gleichgesetzt. Dementsprechend verfügte der Reiteroberst über sechs Liktoren als äusseres Zeichen seiner Machtbefugnisse. Wie alle hohen Magistratsbeamten trug er die toga praetexta (purpurverbrämte Toga)

Das Amt war theoretisch jedermann zugänglich und man brauchte zuvor keine Magistratur bekleidet haben, wobei allerdings meist darauf geachtet wurde, dass der Kandidat zumindest die Prätur absolviert hatte. Einmal eingesetzt, konnte er nicht mehr abgesetzt werden. Sein Dienst endete mit der Niederlegung der Diktatur, die ihn berufen hatte, oder durch Tod. In letzterem Fall konnte der Dictator einen Nachfolger bestimmen. Es kam auch vor, dass der Senat im Rahmen seines Vorschlagsrechtes für die Diktatur auch einen magister equitum vorschlug.

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Auch Rom wurde nicht an einem Tag erbaut.


Quellen: H.Pleticha & O.Schönberger "Die Römer", J.-C.Fredouille "", Lexikon der römischen Welt", F.M.Ausbüttel "Die Verwaltung des römischen Kaiserreiches", W.Eck "Die Verwaltung des römischen Reiches in der hohen Kaiserzeit", C.Scarre "Die römischen Kaiser", "Der kleine Pauly"

 

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(PL)