Version LVIII

STAAT
Die stadtrömischen Magistrate


QUAESTOR
AEDIL
PRAETOR
CONSUL

CENSOR
VOLKSTRIBUN

INTERREX
DICTATOR
MAG. EQUITUM
KONS.MIL.TRIB.

DECEMVIRI
DUUMVIRI
QUINDECIMVIRI
QUINQUEVIRI
TRIUMVIRI

PROMAGISTRATE

LAUFBAHN I
LAUFBAHN II
LAUFBAHN III

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Magister Equitum

Der magister equitum - im Deutschen gerne als "Reiteroberst" wiedergegeben - war der Kommandant der Reiterei und wurde nur im Rahmen einer Diktatur vom amtierenden Dictator ernannt. Die Tradition geht auf älteste Zeit zurück, in der er die unterstützende Reiterei wohl direkt kommandierte. Auch war es in den Monarchien des Altertums üblich, dass die Kavallerie entweder von einem der Söhne des Herrschers oder einer vertrauensvollen, meist adligen oder reichen Person befehligt wurde. Dies lag in einer gewissen Exklusivität dieses Truppenteils begründet, der im Gegensatz zu Fusstruppen höhere Organisationsgrade und ökonomische Voraussetzungen zum Unterhalt bedurfte.

Durch die Weiterentwicklung des Militärwesens kam dem magister equitum  zu Zeiten der Republik die Funktion eines kommandierenden Offiziers im Führungsstab zu. Weiters vertrat er den Dictator bei Abwesenheit und konnte dessen Anordnungen ausführen. Das eigene imperium (Machtbereich) war jedoch beschränkt und wurde rechtlich dem eines Praetors gleichgesetzt. Dementsprechend verfügte der Reiteroberst über sechs Liktoren als äusseres Zeichen seiner Machtbefugnisse. Wie alle hohen Magistratsbeamten trug er die toga praetexta (purpurverbrämte Toga)

Das Amt war theoretisch jedermann zugänglich und man brauchte zuvor keine Magistratur bekleidet haben, wobei allerdings meist darauf geachtet wurde, dass der Kandidat zumindest die Prätur absolviert hatte und somit entsprechende Erfahrungswerte vorlagen. Einmal eingesetzt, konnte er nicht mehr abgesetzt werden. Sein Dienst endete mit der Niederlegung der Diktatur, die ihn berufen hatte, oder durch Tod. In letzterem Fall konnte der Dictator einen Nachfolger bestimmen. Es kam auch vor, dass der Senat im Rahmen seines Vorschlagsrechtes für die Diktatur durch ein senatus consultum (Senatsbeschluss) auch einen magister equitum vorschlug.

Über die eigentliche Aufgabe hinaus wuchs die Bedeutung des Amtes nur in der Zeit des Bürgerkrieges der ausgehenden Republik und ist dabei untrennbar mit dem Namen Marcus Antonius verbunden. Als Caesars "Statthalter" versuchte er nach dessen Ermordung in seine Fussstapfen zu treten. Mit der Etablierung des Kaiserreiches unter Autustus und der Neuorganisation des Heeres samt seiner Führungsstrukturen verschwand das Amt ebenso wie das damit verbundene des Dictators.

In der Spätantike - als die Kavallerie zum Haupttruppenteil des Imperiums geworden war - tauchte der Titel für Reiterkommandanten germanischer Truppenkontingente vereinzelt wieder auf. Literarisch erstmals belegt ist dieses neue Amt - sicher als Ergänzung des magister militum zu sehen - unter Kaiser Constantius II., als ein gewisser Hermogenes als magister equitum diente.

Die Mittelalter vor allem im angelsächsischen Bereich aufgekommenen Titel mit ähnlichem Hintergrund - wie etwa der Constable - von lat. comes stabularis  (Oberststallmeister) hatten keine militärische Funktion mehr, sondern obsorgten die königlichen Pferde und auch anderer Haustiere (z.B. Jagdhunde). Desgleichen gilt für die Einrichtungen in Frankreich, Russland und anderen Ländern.

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Auch Rom wurde nicht an einem Tag erbaut.


Quellen: H.Pleticha & O.Schönberger "Die Römer", J.-C.Fredouille "", Lexikon der römischen Welt", F.M.Ausbüttel "Die Verwaltung des römischen Kaiserreiches", W.Eck "Die Verwaltung des römischen Reiches in der hohen Kaiserzeit", C.Scarre "Die römischen Kaiser", "Der kleine Pauly"

 

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(PL)