STAAT |
|||
INTERREX
DECEMVIRI PROMAGISTRATE
LAUFBAHN I |
Promagistrate
Ein Promagistrat stellte eine
Person dar, die mit der Machtfülle eines Magistrats ausgestattet war,
das sich allerdings nur auf Gebiete ausserhalb des stadtrömischen Pomeriums (= rechtliche Stadtgrenze) erstreckte. Die Promagistratur kann entweder
das Kommando über eine Armee im Krieg gegen einen Feind beinhalten
oder die Statthalterschaft über eine Provinz bedeuten. Aus diesem
Grund gab es drei verschiedene Arten von Promagistraten, die entweder
durch das imperium charakterisiert waren oder im Zusammenhang
mit dem Militär standen. Der proconsul war in der
Regel ein Consul, dessen imperium man verlängert hatte, um es
zu ermöglichen, dass er den begonnenen Krieg gegen einen Feind unter
seiner Führung beenden konnte. Seit der Mitte des 2.Jh.v.Chr. tauchen
die Proconsuln als Statthalter der Provinzen auf. Im Kaiserreich waren
die Proconsuln die Statthalter der konsularisch-senatorischen
Provinzen, z.B. der Provinz Africa. Der propraetor war üblicherweise
ein Praetor, der nach Absolvierung der Praetur (und noch keines
Konsulates) als Statthalter in eine Provinz ohne militärisches
Kommando entsandt wurde. Der proquaestor war
eigentlich nur ein Stellvertreter für einen Propraetor. Seine Tätigkeit
resultierte aus den Aufgaben des Provinzquaestors. Proquaestoren
wurden - vor allem für Übergangslösungen - nur äusserst selten
ernannt. Promagistrate wurden gewöhnlich
per Senatsbeschluss ernannt. Dabei griff man auf ehemalige Magistrate
zurück. Später berief man Magistrate, die gerade amtierten oder die
am Ende ihrer Amtszeit angelangt waren. Auch reine Privatleute, die
nie die Ämterlaufbahn durchlaufen haben, konnten zu Promagistraten
bestimmt werden. Diese Verfahrensweise war zuvor nur selten
praktiziert worden. Theoretisch war der Promagistrat
einem echten Magistrat untergeordnet, da er seine Amtsgewalt
ausserhalb der Hauptstadt ausübte. Im Gegensatz zu den städtischen
Ämtern, die auf ein Jahr befristet waren, wurde der Promagistrat vom
Senat für eine bestimmte Amtszeit (üblicherweise einige Jahre)
ernannt. Durch die Reformen Sullas waren
Konsulat und Praetur zu reinen Stadtmagistraten geworden (bis dahin
konnten beide Magistrate Heere im Felde führen) konnten nur mehr
Promagistrate militärische Kommandos ausserhalb Italiens ausüben und
als Statthalter in die Provinzen geschickt werden. Vorerst war noch festgelegt
worden, dass zwischen einer ordentlichen Magistratur und einem
Promagistrat fünf Jahre zu liegen haben, doch hob der Consul Pompeius
diese Beschränkung 52 v.Chr. offiziell auf. Die Promagistratur war
somit unabhängig vom cursus honorum geworden. Mit der
Errichtung des Kaiserreiches wurden aus den Promagistraten die
kaiserlichen Provinzstatthalter. |
Auch Rom wurde nicht an einem Tag erbaut. |
|
Quellen: H.Pleticha & O.Schönberger "Die Römer", J.-C.Fredouille "", Lexikon der römischen Welt", F.M.Ausbüttel "Die Verwaltung des römischen Kaiserreiches", W.Eck "Die Verwaltung des römischen Reiches in der hohen Kaiserzeit", C.Scarre "Die römischen Kaiser", "Der kleine Pauly" |
|||
Sie wollen Fragen stellen, Anregungen
liefern oder sich beschweren? |
(PL) |