STAAT |
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CENSOR
INTERREX
DECEMVIRI
LAUFBAHN I |
Censor
Das Amt des Censors stand etwas
ausserhalb der gewöhnlichen Ämterlaufbahn. Um die Consuln von der
Aufgabe der Vermögensschätzung zu entlasten wurde diese Magistratur
443 v.Chr. eingeführt (Ihre Aufgaben wurden zu Zeiten des Königtums
vom König persönlich vorgenommen.). Sie nahmen den census (Vermögensschätzung
der Bürger und Musterung) vor. Damals mussten sich die Soldaten noch
selbst ausrüsten und wurden gemäss ihres Vermögens in die Centurien
der Legionen eingereiht. Deshalb gab es auch mit dem census equitum
die Musterung der Ritter in die Reitercenturien. Durch das Prinzip der Kollegialität gab es zwei Censoren, die sich aus ehemaligen Consuln rekrutierten. Ihre Wahl ging alle fünf Jahre in den Centuriarkomitien vor sich. Die Amtszeit betrug anfänglich fünf Jahre, später nur mehr 18 Monate und der Tod eines der beiden Censoren führte zur Abberufung auch des anderen. Am Ende ihrer Amtszeit vollzogen sie mit dem lustrum ein Reinigungsopfer, dessen Bezeichnung auf eine Zeitspanne von fünf Jahren bzw. die Pachtperioden überging. Ihr Amt
war mit Immunität ausgestattet und sie brauchten sich vor niemandem
zu verantworten. Dafür besassen sie kein imperium und auch
konnte kein Censor wiedergewählt werden. Rein rechtlich lagen sie in
der Ämterhierarchie zwischen Consul und
Praetor, doch hatte die Tätigkeit
ein derartig hohes Ansehen, dass nur gewesene Consuln in das Amt gewählt
wurden. Neben der Vermögensschätzung
der Bürger führten sie die Bürgerlisten. So wurde jeder Bürger in
einen tribus eingeschrieben. Sie führten die Listen der
Senatoren und Ritter. Weiters wählten sie jene aus, die Zugang zu
diesem Gremium hatten und konnten unwürdige Mitglieder ausschliessen.
Letztere Funktion ging meist Hand in Hand mit der cura morum
(Aufsicht über das Sittenwesen). Dies beinhaltete auch das Verbot
verschiedener Kulte. Bei Verstössen gegen Sitte und Tradition konnten
sie die nota censoria (Censorische Rüge) aussprechen. Wenn
dies nicht ausreichte wurden die betroffenen Personen aus den diversen
Gremien entfernt. Auch die Rechnungsführung über
das staatliche Finanzwesen war ihnen zugeteilt. Sie verwalteten das
Staatsland und verpachteten staatliche Rechte wie Zölle, Bergwerke
oder alle sonstigen öffentlichen Dienstleistungen, die ausgeschrieben
wurden. In dieser Funktion oblag ihnen auch der Neubau und die
Instandhaltung öffentlicher Bauten, wie etwa Strassen (auf
Staatsland). Bei Streitfragen zwischen dem Staat und Privatleuten
durften sie Entscheidungen herbeiführen. Gegen Ende der Republik verloren
die Censoren beinahe all ihre Amtsaufgaben und ihre Bestellung wurde
teilweise ausgesetzt. Seit Augustus
übernahmen kaiserliche curatores (Verwalter) die alten
Agenden. Da die Führung der Senatslisten zusehends unübersichtlich
wurde, führte Kaiser Claudius
Amt (mit verminderten Befugnissen) und Titel wieder ein. Ob Censoren
bestellt wurden hing fortan vom jeweiligen Kaiser und den Umständen
ab. |
Auch Rom wurde nicht an einem Tag erbaut. |
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Quellen: H.Pleticha & O.Schönberger "Die Römer", J.-C.Fredouille "", Lexikon der römischen Welt", F.M.Ausbüttel "Die Verwaltung des römischen Kaiserreiches", W.Eck "Die Verwaltung des römischen Reiches in der hohen Kaiserzeit", C.Scarre "Die römischen Kaiser", "Der kleine Pauly" |
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(PL) |