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Verlobung

Um eine rechtsgültige sponsalia (Verlobung) aussprechen zu können, mussten die Mädchen mindestens sieben Jahre alt sein. Diese wurde von den beiden Vätern arrangiert und feierlich bekundet. Vielfach wurden die betroffenen Kinder gar nicht in die Entscheidung eingeweiht.

Die Eltern suchten vielfach schon kurz nach der Geburt nach einem geeigneten Ehemann. Die meisten Ehen im alten Rom waren reine Vernunftehen zur Sicherung oder Vereinigung von Besitztümern. Zumindest in den vornehmen Familien. Da es aber trotz hoher Kindersterblichkeit vielfach vorkam, dass einem Vater mehrere Töchter zur Verheiratung zur Verfügung standen, war dies nicht der alleinige Grund.

Die arrangierten Ehemänner sollten aus einer Familie hohen Standes und Abstammung entstammen. Er sollte weiters im bisherigen Leben durch grosse Taten hervorgetreten sein und politischen Einfluss haben (oder bekommen). Auch religiöse und wirtschaftliche Kontakte konnten eine Rolle spielen. Das wichtigste Kriterium war jedoch - wie bereits erwähnt - das Vermögen. Es ist anzunehmen, dass es damals auch Heiratsvermittler gab, die entsprechende Partien anbieten konnten. Direkt belegt ist es allerdings nicht.

Trotz allen Arrangements ohne Mitsprache konnten die frischgebackenen Ehefrauen manch Vorteil für sich herausschlagen; waren doch viele Männer auf das Prestige ihrer Auserwählten angewiesen. In der ärmeren Bevölkerung dürften ebenfalls praktische Überlegungen dominiert haben, doch dürfen Liebesheiraten garantiert nicht ausgeschlossen werden.

Für Verlobung und Heirat wurde theoretisch das Einverständnis der Braut vorausgesetzt. Ein Widerspruch war aber nur dann möglich, wenn der Brautvater ihr einen Heiratskandidaten präsentierte, der entweder Schande über sie bringen konnte oder von einem offensichtlich schlechten Charakter war. Die Verlobung selbst konnte jederzeit mit der Formulierung condicione tua non utor (Ich gebrauche dein Versprechen nicht.) gelöst werden.

Eine grosse Rolle bei der Heirat spielte bekanntlich die Mitgift. Sie wurde von den Vätern ausgehandelt und musste innerhalb von drei Jahren nach der Hochzeit vom Brautvater bezahlt werden. Viele Töchter bedeuteten deshalb auch viele Zahlungen. Die Mitgift bestand in vermögenden Kreisen aus Geld, ungemünztem Edelmetall, kostbaren Stoffen und sonstigen Wertgegenständen. Es konnte vorkommen, dass eine derartige Abfindung einen Wert von 50 Talenten Silber erreichte (etwa 1,2 Mio Sesterzen).

Die Verlobungsfeier selbst wurde in feierlichem Rahmen abgehalten. Beide Familien fanden sich zu einer Gesellschaft zusammen. Der Verlobte überreichte dabei seiner Auserwählten neben anderen Brautgaben einen eisernen oder goldenen Ring ohne Stein. Er steckte ihn an den vierten Finger der rechten Hand, da man damals glaubte, von ihm führe direkt eine Vene zum Herzen. Die Verlobung wurde mit einem Kuss komplettiert.

Rückte der Termin der Hochzeit näher, so begann die Braut ihren Hochzeitsschmuck zusammenzustellen und jene Hausangestellten auszusuchen, die ihr in den Haushalt des Bräutigams folgten. Am Abend vor der Hochzeit wurden ihre alten Spielsachen und die Kinderkleidung den Göttern geopfert. Damit wurde verdeutlicht, dass das Kindsein nun endgültig vorbei war. Gegen Ende der Republik verkam die Verlobungsfeier zur reinen Show und wurde inszeniert, um sich gesellschaftliches Ansehen zu sichern.

Marmorrelief einer römischen Hochzeit
e libro S.James "Das alte Rom", p.
22; (c) incognitus


Quellen: H.Pleticha, O.Schönberger, "Die Römer", "Der kleine Pauly"

 

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(PL)