GESELLSCHAFT |
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Geburt & Sexualität
Geburt Viele Frauen aus besseren Kreisen betrachteten das Kinderkriegen als Last, da es nicht ihrer Schönheit zu gute kam. Andererseits galt Kindersegen als Zeichen göttlichen Wohlgefallens. Brachte eine Ehefrau keine Kinder zur Welt, so galt sie als als doppelt gezeichnet. Zum einen war sie dem Mann keine gute Ehefrau, zum anderen war sie von den Göttern geächtet. Die Geburt war ein Akt, der praktisch nur Frauen zugänglich war. Sie wurde von der obstretix (Hebamme) durchgeführt. Im Falle der Anwesenheit eines Arztes (der einzige Mann der dabei sein durfte), so stand er unter dem Regiment der Hebamme. Natürlich gab es genügend Geburten, bei denen die Frauen ihre Kinder alleine auf die Welt brachten. Die Frau legte sich auf eine Liege oder Gebärstuhl. Während der Geburt wurden Gebete an die Götter gerichtet. Wie heute, wurde nach dem Geburtsvorgang die Lebensfähigkeit des Babys ermittelt und die Nabelschnur durchtrennt. Das Neugeborene wurde gewickelt und in eine bereitgestellte Wiege gelegt. Anschliessend brachte die Hebamme das Kind zum Vater. Dieser nahm das Kind in den Arm und erklärte es damit als das eigene an und nahm es so in die Familie auf. Nach der Geburt erhielt das Neugeborene eine Kapsel samt Amulett. Die Knaben behielten es bis zur Mannwerdung, die Mädchen bis zur Hochzeit. Die Namensgebung fand für Mädchen am achten, für Knaben am neunten Tag nach der Geburt statt. Die Begründung lag in der Feststellung, dass bis zum siebten Tag nach der Geburt der Rest der Nabelschnur abgefallen war. Der Tag der Namensgebung hiess dies lustricus (Tag der Waschung) und wurde mit einem Fest gefeiert, bei dem man auch Verwandte und Bekannte einlud. Zugleich erhielt das Neugeborene viele Geschenke. Kaiser Augustus hatte ein Gesetz erlassen, nachdem die Geburt eines Kindes spätestens nach 30 Tagen den Behörden zu melden war. Es wurde eine Urkunde in zweifacher Ausfertigung ausgestellt; eine für das Stadtarchiv, eine für die Familie. Der Zweck lag in der Feststellung des Bürgerrechts. War das Kind ehelich geboren, so erbte es den Status des Vaters; im Falle der unehelichen Geburt den der Mutter. Das römische Recht erklärte übrigens nicht die Geburt als ungesetzlich, sondern den Zeugungsvorgang. So wurde sichergestellt, dass das Kind von Anfang an einen Status besitzen konnte. Wurde eine schwangere Frau zum Tode verurteilt, so wartete man mit der Vollstreckung des Urteils bis zur Geburt. Während dieses Zeitraums galt sie als Sklavin und das Kind erhielt folglich den Rang eines Sklaven. Sexualität Da neben Kindersterblichkeit, auch das Risiko für die Frauen bei der Geburt sehr hoch war, verzichteten viele Frauen auf den Vollzug der Ehe und wandten sich körperlich der lesbischen Liebe zu. Viele Kinder zu besitzen war - wie heutzutage - eine grosse Belastung. Folglich wandten reiche, wie arme Familien die gleichen Methoden an um die Zahl zu beschränken. Zur Empfängnisverhütung kamen Abtreibung und Aussetzung von Neugeborenen. All dies war gesellschaftlich akzeptiert. Zur Empfängnisverhütung verwendete man Zedernharz, Essig, Salzwasser und Olivenöl. Zusätzlich vertraute man auf Amulette und Enthaltsamkeit an den fruchtbaren Tagen der Frauen. Die Verlässlichkeit dieser Methoden liess allerdings zu wünschen übrig. Die Abtreibung wurde von Ärzten durchgeführt, die ins Haus kamen. Wer sich einen solchen nicht leisten konnte oder wollte, griff auf Bekannte zurück, die den Vorgang in Eigenregie durchzogen. Erst um 200 n.Chr. wurde festgeschrieben, dass eine Frau, die ohne Wissen ihres Mannes eine Abtreibung durchführen liess, für eine Zeit lang verbannt werden muss. Die Prozedur war für die betroffenen Frauen genauso gefährlich, wie für die Helfer, da diese im Falle des Todes der Frau streng bestraft wurden. Typische Strafen waren die Verbannung oder schlimmer die Verurteilung ad metalla (Zwangsarbeit in den Bergwerken). Die Aussetzung von Neugeborenen hatte im alten Rom eine lange Tradition. Zeigte der Säugling Missbildungen konnte er straflos ausgesetzt werden. Die gesellschaftliche Akzeptanz wurde immer weiter gedehnt und schliesslich konnte ein derartiges Vorgehen auch bei Eheproblemen und Armut angewendet werden. So wurden deutlich mehr Mädchen ausgesetzt, als Knaben, da sie einfach zu viel kosteten. Sieht man von den Missgebildeten ab, so wurden die Kinder nicht einfach der Geografie übergeben, sondern an einem belebten Platz ausgesetzt, um sicherzustellen, dass sie auch gefunden werden würden. So konnten sie zumindest als Sklave überleben. Die Kindesweglegung wurde erst im 4.Jh.n.Chr. im Zuge der Christianisierung verboten. Vergewaltigungen wurden in Abhängigkeit vom Status der Beteiligten geahndet. So konnte jeder seine eigene Sklavin ohne Folgen vergewaltigen. Verging er sich jedoch an einer fremden Sklavin, so konnte ihm der Prozess wegen Wertminderung (sie könnte ja schwanger werden) bzw. Sachbeschädigung (wenn sie verletzt oder in ihrem Aussehen beeinträchtigt wurde) gemacht werden. Die Folge war eine Geldstrafe. Vergewaltigte Frauen fanden sich in sozialer Isolierung wieder. Sie hatten den selben Status wie Ehebrecherinnen. Man konnte bei ihren Kindern nicht mehr feststellen, ob sie rechtmässig gezeugte Erben waren. Die Folge war, dass sich nicht wenige - auch aus angesehenen Familien - das Leben nahmen. Die Zahl der Kinder in einer Beziehung war sehr unterschiedlich. Wie der Name Decimus (der Zehnte) darlegt, gab es Familien mit derart vielen Kindern. Da die Kindersterblichkeit sehr hoch war, erreichten nur wenige das Erwachsenenalter. Selbst Augustus hatte aus drei Beziehungen nur eine erwachsene Tochter. |
Frauenportrait aus augusteiischer Zeit
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Quellen: H.Pleticha, O.Schönberger, "Die Römer", "Der kleine Pauly" |
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(PL) |